Ihr Datenschutz in guten Händen
Telefon: 02159 / 922 53 74

Meldeplattform
Stiftung Museum Kunstpalast

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein umfassendes Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen, die rechtswidrige oder unethische Handlungen in Organisationen melden. Es schafft Mechanismen, um Personen zu ermutigen, sich mit Informationen zu melden, gewährleistet ihre Vertraulichkeit und schützt sie vor Vergeltungsmaßnahmen. Das Gesetz zielt darauf ab, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern und Unregelmäßigkeiten oder Verstöße an Arbeitsplätzen in Deutschland zu bekämpfen.
 

Wer kann Verstöße melden?

Natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (hinweisgebende Personen), können die Informationen über Verstöße an die zuständigen Meldestellen übersenden. Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.

Es können auch Personen Verstöße melden, deren Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Gleiches gilt für hinweisgebende Personen, die sich in einem Bewerbungsverfahren befinden oder deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat und die während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erlangt haben.
 

Anonyme Meldung

Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.

Meldungen können sowohl mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, als auch zu 100% anonym erfolgen. Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich und schützenswert behandelt.
 

Telefonische Meldung

Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung auch telefonisch abgeben. 
Hierzu stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0 21 59 / 922 53 74 zur Verfügung.

Alle Meldungen werden absolut vertraulich und sicher behandelt.

LEXDATA Consulting GmbH · Bösinghovener Straße 98 · 40668 Meerbusch
Telefon: 02159 / 922 53 74 · Telefax: 02159 / 922 75 42 · E-Mail: post@lexdata.de

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.