Datenschutzportal
ONE HIRING GMBH
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.
Die Datenschutzgrundverordnung kennt eine Reihe von Betroffenenrechten. Ein solches Betroffenenrecht ist unter anderem das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO. Danach haben Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Soweit wir von ONE HIRING Daten über Sie verarbeiten sollten, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit, welche konkreten Daten wir über Sie verarbeiten und welche Zwecke wir mit der Datenverarbeitung verfolgen.
Wir machen es Ihnen ganz einfach
Um Ihr Auskunftsverlangen möglichst unkompliziert beantworten zu können, stellen wir Ihnen diese Plattform zur Verfügung.
Auskunft gem. Art. 15 DSGVO
Hierdurch verlange ich Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.
