Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer, also Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng geregelt. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um sicherzustellen, dass der Schutz der personenbezogenen Daten nicht beeinträchtigt wird. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen:
Die Übermittlung von Daten in Drittländer stellt eine besondere Herausforderung im Bereich des Datenschutzes dar und sollte daher sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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