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Datentransfer innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten die allgemeinen Grundsätze und Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für den Transfer von personenbezogenen Daten. Die folgenden Aspekte sollten dabei beachtet werden:

  • Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit
    Der Transfer von personenbezogenen Daten muss einen legitimen und spezifischen Zweck haben und sollte nur durchgeführt werden, wenn es gesetzlich zulässig ist. Mögliche rechtmäßige Gründe könnten sein: die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrages, die Einhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung, der Schutz lebenswichtiger Interessen, öffentliches Interesse oder legitime Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
     
  • Datensicherheit
    Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten während der Übertragung zu gewährleisten und Datenverlust oder nicht autorisierten Zugriff zu verhindern.
     
  • Datenminimierung
    Nur die für den Zweck der Übertragung notwendigen Daten sollten übertragen werden. Dabei sollte stets das Prinzip der Datenminimierung beachtet werden.
     
  • Transparenz
    Die betroffenen Personen sollten über den Transfer ihrer Daten, den Zweck der Übertragung und ihre Rechte hinsichtlich der Daten informiert werden.
     
  • Verantwortlichkeit
    Die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung müssen in der Lage sein, die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen (Rechenschaftspflicht).
     
  • Verträge
    Wenn Daten an Auftragsverarbeiter übertragen werden, muss ein Vertrag oder ein anderes rechtliches Dokument gemäß Artikel 28 DSGVO vorhanden sein, um die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten beider Parteien festzulegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regeln der DSGVO sowohl für öffentliche als auch für private Organisationen gelten und sowohl bei der Übertragung von Daten innerhalb eines Unternehmens als auch bei der Übertragung an Dritte beachtet werden müssen.

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