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Auswahl und Kontrolle von Auftragsverarbeitern

Die Auswahl und Kontrolle eines Auftragsverarbeiters ist eine ernsthafte Verantwortung für jedes Unternehmen. Die DSGVO verlangt, dass Verantwortliche nur solche Auftragsverarbeiter beauftragen, die ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten können. Hier sind einige Schritte und Beispiele:

  • Überprüfung der Qualifikationen und Erfahrungen
    Bevor Sie einen Auftragsverarbeiter beauftragen, sollten Sie dessen Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit personenbezogenen Daten prüfen. Beispielsweise könnten Sie einen IT-Dienstleister auswählen, der über Fachwissen im Bereich der Datensicherheit und Erfahrung mit der Umsetzung von DSGVO-konformen Lösungen verfügt.
     
  • Sorgfältige Prüfung der Datenschutzpraktiken
    Der potenzielle Auftragsverarbeiter sollte transparent darlegen können, wie er die Datenverarbeitung durchführt und welche Maßnahmen er ergreift, um den Datenschutz zu gewährleisten. Zum Beispiel könnte ein Cloud-Speicher-Anbieter dokumentierte Prozesse für den Zugriffs- und Datenlöschungsprozess sowie ein hohes Maß an physischer und digitaler Sicherheit bieten.
     
  • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrag)
    Ein AV-Vertrag ist unerlässlich und muss spezifische Elemente enthalten, wie den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen.
     
  • Kontrolle und Audits
    Sie sollten regelmäßige Kontrollen und Audits durchführen, um sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeiter die DSGVO-Anforderungen erfüllt und die im AV-Vertrag festgelegten Bedingungen einhält. Dies könnte zum Beispiel eine jährliche Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen oder ein Audit der Verarbeitungsprotokolle beinhalten.
     
  • Überwachung von Unterauftragsverarbeitern
    Wenn Ihr Auftragsverarbeiter plant, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, müssen Sie dies ebenfalls berücksichtigen. Der Hauptauftragsverarbeiter sollte vor der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters Ihre Zustimmung einholen.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Auftragsverarbeiter die DSGVO-Anforderungen erfüllt und Ihre personenbezogenen Daten sicher und rechtmäßig verarbeitet.

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