Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) besteht aus mehreren Schritten, um mögliche Risiken für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren und zu minimieren. Hier sind die grundlegenden Schritte, die Sie bei der Durchführung einer DSFA beachten sollten:
- Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
Beginnen Sie mit einer genauen Beschreibung des geplanten Datenverarbeitungsprozesses. Dies sollte Informationen enthalten über die Art der zu verarbeitenden Daten, den Zweck der Verarbeitung, die verwendeten Methoden und Technologien, die beteiligten Parteien und den Fluss der Daten innerhalb und außerhalb der Organisation.
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung
Beurteilen Sie, inwieweit die geplante Datenverarbeitung notwendig und angemessen ist, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Bedenken Sie auch die möglichen Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
- Risikoanalyse
Identifizieren Sie die Risiken, die mit der geplanten Datenverarbeitung verbunden sind. Dies könnte beinhalten, wie wahrscheinlich und schwerwiegend mögliche Datenschutzverletzungen sind und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Personen haben könnten.
- Maßnahmen zur Risikominderung
Entwickeln Sie Strategien, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dies könnte beinhalten, Änderungen am geplanten Datenverarbeitungsprozess vorzunehmen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren oder Prozesse zur Überwachung und Meldung von Datenschutzverletzungen zu entwickeln.
- Dokumentation
Halten Sie alle Aspekte der DSFA schriftlich fest. Dies sollte eine detaillierte Beschreibung der geplanten Datenverarbeitung, der identifizierten Risiken und der geplanten Maßnahmen zur Risikominderung enthalten. Die Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und kann bei einer möglichen Prüfung durch eine Datenschutzbehörde hilfreich sein.
Es ist wichtig, die DSFA vor Beginn der geplanten Datenverarbeitung durchzuführen und regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, insbesondere wenn sich die Datenverarbeitungsprozesse oder die zugrunde liegenden Technologien ändern. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die betroffenen Personen oder andere Stakeholder in den Prozess der DSFA einzubeziehen.