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Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), auch bekannt als Datenschutz-Prüfung oder Datenschutz-Impact-Assessment, ist ein Prozess, der laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchgeführt werden muss, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen könnte.

Die DSFA hat zum Ziel, diese Risiken zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zu deren Minimierung zu entwickeln. Der Prozess umfasst die systematische Darstellung der Verarbeitungsvorgänge, die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung, die Risikobewertung und die Festlegung von Abhilfemaßnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine DSFA in bestimmten Fällen durchgeführt werden muss, wie z.B.:

  1. Bei systematischer und umfangreicher Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen.
  2. Bei groß angelegter Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
  3. Bei systematischer umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Die DSFA ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Einhaltung der DSGVO und zum Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen. Darüber hinaus kann sie dazu beitragen, potenzielle Datenschutzprobleme zu erkennen und zu lösen, bevor sie auftreten, und so das Risiko von Datenschutzverletzungen und den damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

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