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Grundprinzipien

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basiert auf einer Reihe von Grundprinzipien, die den Umgang mit personenbezogenen Daten leiten. Diese Prinzipien sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
    Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen einen gültigen Rechtsgrund für die Verarbeitung von Daten haben müssen und transparent gegenüber den betroffenen Personen sein müssen.
     
  • Zweckbindung
    Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, ausdrückliche und legitime Zwecke erhoben werden. Eine Verarbeitung, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar ist, ist grundsätzlich unzulässig.
     
  • Datenminimierung
    Es sollten nur so viele Daten erhoben und verarbeitet werden, wie unbedingt notwendig sind. Daten, die nicht notwendig sind, sollten nicht erhoben oder sofort gelöscht werden.
     
  • Richtigkeit
    Personenbezogene Daten sollten korrekt und aktuell sein. Unternehmen sind dazu verpflichtet, unrichtige Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.
     
  • Speicherbegrenzung
    Personenbezogene Daten sollten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden. Sobald die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, sollten sie gelöscht oder anonymisiert werden.
     
  • Integrität und Vertraulichkeit
    Personenbezogene Daten sollten sicher verarbeitet werden. Dies umfasst sowohl die technische Sicherheit (z.B. gegen Hackerangriffe) als auch die organisatorische Sicherheit (z.B. Zugangskontrollen).
     
  • Rechenschaftspflicht
    Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie diese Prinzipien einhalten. Dies bedeutet, dass sie Aufzeichnungen über ihre Datenverarbeitungsaktivitäten führen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen.

Diese Grundsätze bilden das Fundament der DSGVO und sollten bei jeder Datenverarbeitungsaktivität berücksichtigt werden.
 

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