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Haftungsrisiken für Unternehmen

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können für Unternehmen erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen. Diese können sich auf verschiedene Weise manifestieren:

  • Finanzielle Haftung
    Wie bereits erwähnt, können Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Geldbußen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und in einigen Fällen sogar zu Insolvenzen führen.
     
  • Zivilrechtliche Haftung
    Unternehmen können von betroffenen Personen auf Schadenersatz verklagt werden, wenn diese durch einen Verstoß gegen die DSGVO materiellen oder immateriellen Schaden erlitten haben. Der Begriff des Schadens wird in der DSGVO weit ausgelegt und kann auch immaterielle Schäden wie Stress, Angst und Rufschädigung umfassen.
     
  • Strafrechtliche Haftung
    In einigen Fällen kann ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen führen.
     
  • Haftung gegenüber Vertragspartnern
    Unternehmen können auch von ihren Vertragspartnern auf Schadenersatz verklagt werden, wenn diese durch den Datenschutzverstoß des Unternehmens Schaden erlitten haben. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Auftragsverarbeiter gegen die DSGVO verstößt und der Auftraggeber dadurch Schaden erleidet.
     
  • Reputationsschaden und Verlust des Kundenvertrauens
    Ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze kann erhebliche Auswirkungen auf den Ruf eines Unternehmens haben und das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit in das Unternehmen untergraben. Dies kann letztendlich zu einem Verlust von Geschäftsmöglichkeiten und Kunden führen.

Angesichts dieser Risiken ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die Einhaltung der Datenschutzgesetze ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.

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