Nach Inkrafttreten der DSGVO reicht es für ein Unternehmen nicht, die Datenschutzbestimmungen „nur“ einzuhalten. Die geforderte Einhaltung der Rechenschaftspflicht (Accountability) aus der DSGVO kann aber umfassend durch ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) sichergestellt werden.
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