Transfer von personenbezogenen Daten
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes und wird in der DSGVO streng geregelt. Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke übermittelt werden.
- Datenminimierung
Es sollte nur die geringstmögliche Menge an personenbezogenen Daten übermittelt werden, die zur Erfüllung des vorgegebenen Zwecks notwendig ist.
- Rechtmäßigkeit
Die Übermittlung muss auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen. Dies kann die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrages, die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der Schutz lebenswichtiger Interessen, die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder die Wahrung berechtigter Interessen des Datenverantwortlichen oder eines Dritten sein.
- Sicherheit
Es müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der übermittelten Daten zu gewährleisten und Datenverlust, unbefugten Zugriff oder unerlaubte Verarbeitung zu verhindern.
- Übermittlung in Drittländer
Bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU/ des EWR muss sichergestellt werden, dass in dem betreffenden Land ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. In Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules) verwendet werden.
- Information der betroffenen Personen
Die betroffenen Personen müssen über die Übermittlung ihrer Daten informiert werden, einschließlich des Zwecks der Übermittlung, der Art der Daten, die übermittelt werden, und ihrer Rechte in Bezug auf diese Daten.
Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten ist es wichtig, diese und andere Anforderungen der DSGVO zu beachten, um den Schutz der Daten und die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.
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